AN-034/2026

Verschärfung der städtischen Baumschutzsatzung

Problembeschreibung

Durch Nachverdichtung und Bauprojekte schrumpft der städtische Baumbestand. Alte Bäume sind jedoch unersetzlich für das Stadtklima, den Schattenwurf im Sommer und die Artenvielfalt. Die aktuelle Baumschutzsatzung ist zu schwach und lässt zu viele Ausnahmen zu.

Beschlussentwurf

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Baumschutzsatzung der Stadt Leichlingen wird dahingehend geändert, dass Laub- und Nadelbäume bereits ab einem Stammumfang von 60 cm (statt bisher 80 cm) geschützt sind (gemessen in 1,30 m Höhe).
  2. Die Ausgleichszahlungen für genehmigte Fällungen werden verdoppelt und zweckgebunden ausschließlich für Neupflanzungen im selben Stadtbezirk verwendet.
  3. Bei illegalen Fällungen werden die Bußgelder im Rahmen des rechtlich Zulässigen verdoppelt.

Begründung und Beratung

Ein gesunder Baumbestand ist die günstigste und effektivste Klimaanpassungsmaßnahme für unsere Stadt. Ein gefällter 80 Jahre alter Baum kann durch eine Neupflanzung ökologisch erst nach Jahrzehnten ersetzt werden.

  • Status: Nach intensiver Debatte in der Stadtratssitzung vom 28. Mai 2026 wurde der Antrag mit den Stimmen der konservativen und wirtschaftsliberalen Fraktionen abgelehnt. Als Begründung wurde angeführt, dies schränke private Eigentümer zu stark ein. Wir bedauern diese Entscheidung zutiefst und werden nach alternativen Wegen suchen, um den Baumschutz zu stärken.